Mitgliedschaft

Mitglied kann werden:

  1. Jedes Mitglied der Ärztegesellschaft Baselland mit psychiatrischer und/oder psychotherapeutischer Tätigkeit im Kanton.
  2. Kaderärzte der Kantonalen Psychiatrischen Diensten oder einer anderen anerkannten psychiatrischen oder psychotherapeutischen Institution in Baselland.

 

Die Qualifikationen gelten als erfüllt:

  • mit einem FMH-Titel für Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie,

oder

  • mit einem Ausbildungsgang, der den FMH-Titeln entspricht

oder

  • bei psychotherapeutisch tätigen Kollegen ohne FMH-Titel Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie: spezielle Kriterienliste (bitte mit dem Vorstand Kontakt aufnehmen).

 

Aufnahmeverfahren:

Über die Aufnahme entscheidet der Fachgruppenvorstand.

Wer als Mitglied beitreten will, richtet ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand (siehe Kontakt):

Link zum Antrag: Antrag_mit Brief_Mitgliedschaft_FGBL-2023_final