Mitgliedschaft
Mitglied kann werden:
- Jedes Mitglied der Ärztegesellschaft Baselland mit psychiatrischer und/oder psychotherapeutischer Tätigkeit im Kanton.
- Kaderärzte der Kantonalen Psychiatrischen Diensten oder einer anderen anerkannten psychiatrischen oder psychotherapeutischen Institution in Baselland.
Die Qualifikationen gelten als erfüllt:
- mit einem FMH-Titel für Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie,
oder
- mit einem Ausbildungsgang, der den FMH-Titeln entspricht
oder
- bei psychotherapeutisch tätigen Kollegen ohne FMH-Titel Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie: spezielle Kriterienliste (bitte mit dem Vorstand Kontakt aufnehmen).
Aufnahmeverfahren:
Über die Aufnahme entscheidet der Fachgruppenvorstand.
Wer als Mitglied beitreten will, richtet ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand (siehe Kontakt):
Link zum Antrag: Antrag_mit Brief_Mitgliedschaft_FGBL-2023_final